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   VG Ansbach, 01.02.2011 - AN 1 K 10.02237   

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VG Ansbach, 01.02.2011 - AN 1 K 10.02237 (https://dejure.org/2011,67718)
VG Ansbach, Entscheidung vom 01.02.2011 - AN 1 K 10.02237 (https://dejure.org/2011,67718)
VG Ansbach, Entscheidung vom 01. Februar 2011 - AN 1 K 10.02237 (https://dejure.org/2011,67718)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Kürzung der Versorgungsbezüge trotz Ablebens des geschiedenen Ehegatten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77

    Versorgungsausgleich I

    Auszug aus VG Ansbach, 01.02.2011 - AN 1 K 10.02237
    Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Grundsatzentscheidung vom 28. Februar 1980 - 1 BvL 17/77, BVerfGE 53, 257 keine für die Durchführung des Versorgungsausgleichs maßgebliche Bestimmung für nichtig oder für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt, sondern nur eine ergänzende Härteregelung nach Maßgabe der Gründe unter anderem für die Fälle des Vorversterbens des Ausgleichsberechtigten gefordert.

    Er dient nicht der Erhaltung oder Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Leistungssystems der Rentenversicherung, sondern der Abwicklung des durch die Ehe begründeten Privatrechtsverhältnisses (vgl. BVerfGE 53, 257 (295)).

    Die Berechtigung des einzelnen "Eigentümers" lässt sich nicht von den Rechten und Pflichten anderer lösen (vgl. BVerfGE 53, 257 (292)).

    Das Bundesverfassungsgericht ist zwar davon ausgegangen, dass vor allem bei diesen Ehen nach längerem Getrenntleben oder aus anderen Gründen Umstände vorliegen können, die den mit dem Versorgungsausgleich verbundenen Eingriff als unverhältnismäßig erscheinen lassen (vgl. BVerfGE 53, 257 (310)).

    Die Ausgangslage ist insoweit für alle Verheirateten, die Inhaber grundrechtlich gesicherter Versorgungspositionen sind, grundsätzlich gleich, so daß dem Zeitpunkt der Eheschließung keine wesentliche Bedeutung zukommt (vgl. BVerfGE 53, 257 (309 f.)).

  • LSG Hamburg, 28.01.2010 - L 1 R 232/07
    Auszug aus VG Ansbach, 01.02.2011 - AN 1 K 10.02237
    Hierzu orientiere sich der Kläger an den Entscheidungen des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 23. Juli 2010 - 3 K 619/09 - und der Entscheidung des Landessozialgerichts Hamburg vom 28. Januar 2010 - L 1 R 232/07.

    Auch im Verfahren vor dem Landessozialgericht Hamburg (Urteil vom 28.1.2010 - L 1 R 232/07) hatte der Rentenbezug der Ausgleichsberechtigten weniger als 36 Monate betragen.

  • VG Saarlouis, 23.07.2010 - 3 K 619/09

    Kürzung von Versorgungsbezügen; Zulässigkeit der Klage: Antrag als nicht

    Auszug aus VG Ansbach, 01.02.2011 - AN 1 K 10.02237
    Hierzu orientiere sich der Kläger an den Entscheidungen des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 23. Juli 2010 - 3 K 619/09 - und der Entscheidung des Landessozialgerichts Hamburg vom 28. Januar 2010 - L 1 R 232/07.

    Das Urteil des VG Saarland vom 23.7.2010 - 3 K 619/09 betrifft einerseits einen hier nicht streitgegenständlichen behaupteten Schadensersatzanspruch eines Beamten.

  • BVerfG, 05.07.1989 - 1 BvL 11/87

    Verfassungsmäßigkeit des § 4 Abs. 2 VAHRG

    Auszug aus VG Ansbach, 01.02.2011 - AN 1 K 10.02237
    Wie das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 5. Juli 1989 - 1 BvL 11/87, NJW 1989, S. 1983, entschieden hat, verstößt es nicht gegen Art. 14 Abs. 1 Satz 1 oder Art. 33 Abs. 5 GG, dass beim Vorversterben des ausgleichsberechtigten Ehegatten die Kürzung der Versorgung des Ausgleichsverpflichteten nur dann entfällt, wenn die auf Grund des Versorgungsausgleichs gewährten Leistungen innerhalb der von § 4 Abs. 2 VAHRG bestimmten Grenzen liegen.

    Auch der Verband Deutscher Rentenversicherungsträger hat im Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (1 BvL 11/87) darauf abgestellt, dass es im Wesen einer Versicherung liege, nur den Versicherungsschutz zu gewähren, also die Möglichkeit, bei Eintritt des versicherten Risikos Leistungen zu erhalten.

  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52

    Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen

    Auszug aus VG Ansbach, 01.02.2011 - AN 1 K 10.02237
    Der Gesetzgeber ist nach Art. 3 Abs. 1 GG nicht daran gehindert, zur Regelung bestimmter Lebenssachverhalte Stichtage einzuführen, obwohl das unvermeidlich gewisse Härte mit sich bringt (vgl. BVerfGE 3, 58 (148); 49, 260 (275); st. Rspr.).
  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus VG Ansbach, 01.02.2011 - AN 1 K 10.02237
    Diese wäre nur dann gegeben, wenn das Maß der Belastung des Einzelnen außer Verhältnis zur Bedeutung der Sache und den von ihm hinzunehmenden Einbußen stünde (vgl. BVerfGE 65, 1 (54); st. Rspr.).
  • BVerfG, 08.12.1976 - 1 BvR 810/70

    Nichtehelichen-Erbrecht

    Auszug aus VG Ansbach, 01.02.2011 - AN 1 K 10.02237
    Allerdings ist zu prüfen, ob der Gesetzgeber den ihm zukommenden Gestaltungsraum in sachgerechter Weise genutzt, ob er die für die zeitliche Anknüpfung in Betracht kommenden Faktoren hinreichend gewürdigt hat und ob sich die gefundene Lösung im Hinblick auf den gegebenen Sachverhalt und das System der Gesamtregelung durch sachliche Gründe rechtfertigen lässt oder als willkürlich erscheint (vgl. BVerfGE 44, 1 (21 f.)).
  • BVerfG, 10.10.1978 - 2 BvL 10/77

    Verfassungsmäßigkeit der Rückführung des Ortszuschlags nicht

    Auszug aus VG Ansbach, 01.02.2011 - AN 1 K 10.02237
    Der Gesetzgeber ist nach Art. 3 Abs. 1 GG nicht daran gehindert, zur Regelung bestimmter Lebenssachverhalte Stichtage einzuführen, obwohl das unvermeidlich gewisse Härte mit sich bringt (vgl. BVerfGE 3, 58 (148); 49, 260 (275); st. Rspr.).
  • BVerfG, 09.10.1985 - 1 BvL 7/83

    Verfassungswidrigkeit der Bewertung von Ausbildungs-Ausfallzeiten durech das 20.

    Auszug aus VG Ansbach, 01.02.2011 - AN 1 K 10.02237
    Der ausgleichsverpflichtete Ehegatte hat also von Verfassungs wegen keinen Anspruch auf eine von den übrigen Rentenversicherungsverhältnissen völlig losgelöste Regelung seiner Versorgungsansprüche; anderenfalls wären gleichheitswidrige Ergebnisse innerhalb der Versichertengemeinschaft zu befürchten, die vermieden werden müssen (vgl. BVerfGE 71, 1 (15)).
  • BVerfG, 04.06.1969 - 2 BvR 429/65

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Richterbesoldung

    Auszug aus VG Ansbach, 01.02.2011 - AN 1 K 10.02237
    Allerdings muss sich bei der gesetzlichen Regelung die sachliche Vertretbarkeit des Differenzierungsgrundes aus der Eigenart des zu regelnden Sachverhältnisses heraus entwickeln lassen; der Grund muss in diesem Sinne "sachbezogen" sein und unter diesem Gesichtspunkt vertretbar erscheinen (vgl. BVerfGE 26, 72 (76)); ferner muss der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt sein.
  • BSG, 11.02.2015 - B 13 R 9/14 R

    Versorgungsausgleich - Altersrente - Anpassung wegen Todes der

    Vielmehr ist in dieser Norm die Grenze, bis zu der ein Versorgungsbezug des Ausgleichsberechtigten einer Anpassung nicht entgegensteht, gegenüber dem früheren Recht zugunsten des Ausgleichspflichtigen mit der Umstellung von einer Wert- auf eine Zeitgrenze faktisch sogar um ein Jahr (von 24 auf 36 Monate) verlängert worden (zur Verfassungsmäßigkeit des § 37 Abs. 2 VersAusglG vgl auch LSG Sachsen-Anhalt Urteil vom 10.10.2013 - L 1 R 471/12 - Juris RdNr 14; LSG für das Saarland Urteil vom 29.3.2012 - L 1 R 78/11 - Juris RdNr 21; VG Ansbach Urteil vom 1.2.2011 - AN 1 K 10.02237 - Juris RdNr 37-52) .
  • SG Berlin, 15.08.2016 - S 10 R 5245/14

    Folgenreicher Versorgungsausgleich - Rückabwicklung nur in engen Grenzen, selbst

    Dieser Einschätzung, die - soweit ersichtlich - auch in der sozial- und verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung sowie der Literatur durchweg geteilt wird (vgl. nur Bayerisches LSG, Urteil vom 11.11.2013 - L 13 R 316/13 -, juris Rn. 34-38; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 10.10.2013 - L 1 R 471/12 -, juris Rn. 14; LSG Saarland, Urteil vom 29.03.2012 - L 1 R 78/11 -, juris Rn. 21; OVG Münster, a.a.O., juris Rn. 7-9; VG Saarlouis, Urteil vom 16.06.2015 - 2 K 17/14 -, juris Rn. 30-33; VG Köln, a.a.O., Rn. 20-34; VG Düsseldorf, a.a.O., Rn. 25 f.; VG Ansbach, Urteil vom 01.02.2011 - AN 1 K 10.02237 -, juris Rn. 37-50; Breuers, a.a.O., Rn. 11), schließt sich auch die Kammer nach eigener rechtlicher Prüfung vollumfänglich an.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.09.2016 - L 3 R 916/15

    Verfassungsmäßigkeit der Rentenkürzung nach durchgeführtem Versorgungsausgleich

    Vielmehr ist in dieser Norm die Grenze, bis zu der ein Versorgungsbezug des Ausgleichsberechtigten einer Anpassung nicht entgegensteht, gegenüber dem früheren Recht zugunsten des Ausgleichspflichtigen mit der Umstellung von einer Wert- auf eine Zeitgrenze faktisch sogar um ein Jahr (von 24 auf 36 Monate) verlängert worden (zur Verfassungsmäßigkeit des § 37 Abs. 2 VersAusglG: Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 11. Februar 2015 - B 13 R 9/14 R, zitiert nach juris, mit Verweis auf: Landessozialgericht - LSG - Sachsen-Anhalt, Urteil vom 10. Oktober 2013 - L 1 R 471/12 - juris Rn. 14; LSG für das Saarland, Urteil vom 29. März 2012 - L 1 R 78/11 - juris Rn. 21; VG Ansbach, Urteil vom 01. Februar 2011 - AN 1 K 10.02237 - juris Rn. 37-52).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 10.10.2013 - L 1 R 471/12

    Rentenversicherung - Rückgängigmachung der Kürzung aufgrund des

    Die vergleichbare Regelung in § 37 Abs. 2 VersAusglG ist unter Berücksichtigung dieser Kriterien verfassungsrechtlich ebenfalls nicht zu beanstanden (so auch Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 01. Februar 2001 - AN 1 K 10.02237 - juris).
  • VG Münster, 27.07.2012 - 3 K 1335/11

    Aufhebung der Kürzung des Anrechts eines geschiedenen Ehemannes aufgrund des

    So auch VG Ansbach, Urteil vom 1. Februar 2011 - AN 1 K 10.02237 -, veröffentlicht bei juris, dort Rn 47.

    vgl. ebenfalls BVerfG, Urteil vom 5. Juli 1989, a.a.O. und VG Ansbach, Urteil vom 1. Februar 2011, a.a.O., Rn 49.

  • VG Trier, 31.01.2012 - 1 K 1349/11

    Vereinbarkeit von Versorgungsausgleichsbestimmungen nach dem

    Vorliegend war die Schaffung einer allgemeinen Billigkeitsregelung zum Ausgleich von Härten des Versorgungsausgleichs, die die Belange des einzelnen Ausgleichsverpflichteten in den Blick genommen hätte, ausgeschlossen, da solche Regelungen dem Versicherungswesen im Allgemeinen und dem System der Sozialversicherung im Besonderen fremd sind (vgl. VG Ansbach, Urteil vom 1. Februar 2011 - AN 1 K 10.02237 -, juris).

    Diese dürfen durch die Folgen des - privat-rechtlichen - Versorgungsausgleichs nicht über Gebühr belastet werden (vgl. VG Ansbach, Urteil vom 1. Februar 2011 - AN 1 K 10.02237 -, juris).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.06.2013 - L 18 KN 160/12
    Nichts anderes gilt für §§ 37, 38 VersAusglG (so auch VG Ansbach, Urteil vom 1.2.2011, Az. AN 1 K 10.02237).
  • BSG, 13.01.2016 - B 5 R 398/15 B
    Vielmehr ist in dieser Norm die Grenze, bis zu der ein Versorgungsbezug des Ausgleichsberechtigten einer Anpassung nicht entgegensteht, gegenüber dem früheren Recht zugunsten des Ausgleichspflichtigen mit der Umstellung von einer Wert- auf eine Zeitgrenze faktisch sogar um ein Jahr (von 24 auf 36 Monate) verlängert worden (zur Verfassungsmäßigkeit des § 37 Abs. 2 VersAusglG vgl auch LSG SachsenAnhalt Urteil vom 10.10.2013 - L 1 R 471/12 - Juris RdNr 14; LSG für das Saarland Urteil vom 29.3.2012 - L 1 R 78/11 - Juris RdNr 21; VG Ansbach Urteil vom 1.2.2011 - AN 1 K 10.02237 - Juris RdNr 37-52; VG Münster Urteil vom 27.7.2012 - 3 K 1335/11 - Juris RdNr 21 ff; VG Düsseldorf Gerichtsbescheid vom 28.12.2012 - 23 K 6741/11 - Juris RdNr 26 ff und Urteil vom 25.1.2013 - 13 K 5193/12 - Juris RdNr 25 ff sowie VG für das Saarland Urteil vom 16.7.2015 - 2 K 17/14 - Juris RdNr 30).
  • VG Augsburg, 09.11.2017 - Au 2 K 17.323

    Keine Anpassung der Versorgung wegen des Todes der ausgleichsberechtigten Person

    Die Regelung verstößt insbesondere nicht gegen Art. 14 Abs. 1 Satz 1, Art. 6 Abs. 1, oder Art. 3 Abs. 2 GG (BVerfG, U.v. 5.7.1989 - 1 BvL 11/87 u.a. - DVBl 1989, 871; OVG NW, B.v. 16.2.2016 - 1 A 304/15 - juris Rn. 7 f.; VG Saarlouis, U.v. 16.7.2015 - 2 K 17/14 - juris Rn. 30 ff.; VG Köln, U.v. 10.12.2014 - 23 K 3548/13 - juris Rn. 21 ff.; VG Ansbach, U.v. 1.2.2011 - AN 1 K 10.02237 - juris Rn. 37 ff.).
  • VG Düsseldorf, 25.01.2013 - 13 K 5193/12

    Beamter Scheidung Versorgungsausgleich Versorgungsbezüge Kürzung Tod des

    Ebenso zur Verfassungsmäßigkeit von § 37 Abs. 2 VersAusglG Verwaltungsgericht Münster, Urteil vom 27. Juli 2012 - 3 K 1335/11 -, juris, Rdn. 21 ff.; Verwaltungsgericht Ansbach, Urteil vom 1. Februar 2011 - AN 1 K 10.02237 -, juris, Rdn. 37 ff.
  • VG Ansbach, 14.06.2018 - AN 1 K 17.00582

    Aussetzung der Kürzung des Versorgungsbezugs im Eheversorgungsausgleich

  • VG Neustadt, 12.03.2014 - 1 K 600/13

    Rückwirkende Aufhebung der Kürzung von Versorgungsbezügen wegen

  • VG Saarlouis, 16.07.2015 - 2 K 17/14

    Kürzung der Versorgungsbezüge eines geschiedenen Beamten wegen

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.09.2015 - L 1 R 423/14
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.09.2019 - L 2 R 156/19
  • VG Bayreuth, 20.12.2022 - B 5 K 21.1161

    Regelung des Versorgungsausgleichsgesetzes verfassungsgemäß, kein Anspruch auf

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